Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Nutzungs- und Lizenzbedingungen der Eurobase GmbH für die Videoplattform „video2know“

Eurobase GmbH
Stand: 07. August 2018
Version: 8

Die Eurobase GmbH bietet mit „VIDEO2KNOW“ eine Plattform für das Wissensmanagement von Unternehmen. Die Nutzung von VIDEO2KNOW richtet sich nach den nachfolgenden Regelungen.

1. Allgemeines

1.1. Die nachstehenden Nutzungsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der Eurobase GmbH, 17 Fausermillen, 6689 Mertert, Luxemburg (nachfolgend: EUROBASE) und dem Vertragspartner von EUROBASE (nachfolgend: KUNDE) bzgl. der Nutzung der Online-Video Plattform von EUROBASE (nachfolgend: VIDEO2KNOW).

1.2. VIDEO2KNOW richtet sich ausschließlich an KUNDEN, die Unternehmer i.S.d. § 14 BGB sind.

1.3. Darüber hinaus regeln diese AGB auch, wie die Mitarbeiter des KUNDEN oder sonstige Nutzungsberechtigte (nachfolgend: NUTZER) VIDEO2KNOW nutzen dürfen.

1.4. Abweichende Nutzungsbedingungen des KUNDEN erkennt EUROBASE nicht an, es sei denn, EUROBASE hätte diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.

2. Vertragsgegenstand

2.1. VIDEO2KNOW ist eine Plattform für den Upload von Videos, die nach Wahl des KUNDEN unternehmensintern oder aber auch nach außen veröffentlicht werden können.

2.2. Der KUNDE erhält einen Zugang zu der Plattform VIDEO2KNOW in Form eines Kundenkontos (nachfolgend: KUNDENKONTO), über das der KUNDE seine Organisation administrieren kann, insbesondere Zugänge für sei-ne NUTZER (nachfolgend: NUTZERKONTO) anlegen und Rechte administrieren kann.

2.3. EUROBASE räumt dem KUNDEN auf Basis dieser Nutzungsbedingungen und des zu Grunde liegenden Vertrages das Recht ein beliebige Anzahl passwortgeschützten Zugänge von NUTZERN zu VIDEO2KNOW zu erstellen. Die Details zu den Nutzerkonten sind unter Ziffer 3 geregelt. Der KUNDE ist allein dafür verantwortlich, die NUTZERKONTEN einzurichten.

2.4. Soweit KUNDEN Speicherplatz im Rahmen von VIDEO2KNOW für eigene Inhalte, die sie zu VIDEO2KNOW hochladen können (nachfolgend: EIGENE INHALTE), nutzen dürfen, ist der KUNDE ausschließlich verantwortlich für diese EIGENEN INHALTE.

2.5. Die Anzahl an monatlich NUTZERN und alle weiteren Vertragsbestandteile wie z.B. Datenvolumen etc. werden unmittelbar bei dem jeweiligen Preismodell in dem zu Grunde liegenden Vertrag angeführt.

2.6. Der Leistungsumfang den KUNDEN auf VIDEO2KNOW nutzen können richtet ausschließlich nach der Leistungsbeschreibung des jeweils gebuchten Zugangs zu VIDEO2KNOW, sowie eines ggf. abgeschlossenen Rahmenvertrags. EUROBASE stellt auf Wunsch dem KUNDEN alle notwendigen Vertragsunterlagen im Nachgang in Textform zur Verfügung. Beispiele für den Leistungsumfang stellt die Benutzerverwaltung, Lizenzverwaltung, Video-Bibliothek, dar. Der genaue, dem jeweiligen NUTZER des KUNDEN zur Verfügung stehende Funktionsumfang hängt hierbei von der Rechtevergabe des KUNDEN ab. In der niedrigsten Stufe können NUTZER ledig-lich die freigegebenen EIGENEN INHALTE betrachten.

2.7. Der KUNDE kann alle von EUROBASE implementierten und für den KUNDEN bzw. dessen NUTZER freige-schalteten Technologien von VIDEO2KNOW nutzen. Maßgeblich sind die individuellen Vereinbarungen zwi-schen EUROBASE und dem KUNDEN. Maßgeblich für den Umfang der Nutzungsrechte des KUNDEN sind die von EUROBASE zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses im Rahmen der jeweiligen Angebote aufgelisteten An-gaben sowie die nachfolgenden Nutzungs- und Lizenzbedingungen.

2.8. Der KUNDE kann im Rahmen von so genannten Ergänzungen Zusatzleistungen buchen. Der Preis und der In-halt dieser Ergänzungen ergibt sich aus den jeweiligen Leistungsbeschreibungen bzw. Preismodell.

2.9. Im Rahmen eines Zugangs zu VIDEO2KNOW können Videos über den von dem KUNDEN gebuchten Zugang zu VIDEO2KNOW hochgeladen, abgerufen, angesprochen und verknüpft werden. Zudem kann der KUNDE entsprechend Kapitelinformationen zum jeweiligen Video hinzufügen.

2.10. Im Rahmen eines kostenfreien Test-Zugangs erwirbt der KUNDE keine über diejenigen im Rahmen eines reinen Gefälligkeitsverhältnisses hinausgehenden Ansprüche gegen EUROBASE.

3. Rechteverwaltung der Nutzerkonten

3.1. Die Nutzung von VIDEO2KNOW durch die NUTZER erfolgt personalisiert, d.h. mit einem persönlichen Kenn- und Passwort des NUTZERS. Die Nutzung von VIDEO2KNOW durch einen NUTZER ist auf die personalisierte Ken-nung des NUTZERKONTOS beschränkt.

3.2. Ein NUTZER kann per Zugangskennung und Passwort zeitgleich höchstens mit zwei Geräten an VIDEO2KNOW angemeldet sein. VIDEO2KNOW behält sich bei einem Missbrauchsverdacht vor, technische Mittel zur automatischen Abmeldung einzusetzen. Der KUNDE ist verpflichtet, seiner NUTZER zu verpflichten, ihre Zugangsken-nung und Passwort sowie alle Daten, die einen unbefugten Zugang zu VIDEO2KNOW ermöglichen, geheim zu halten und nicht an Dritte weiter zu geben. Der KUNDE muss in seinem Verantwortungsbereich dafür Sorge tragen, dass es nicht zur unberechtigten Nutzung von VIDEO2KNOW durch seine NUTZER kommt.

3.3. Auf VIDEO2KNOW kann der KUNDE NUTZERN verschiedenen Benutzerrollen mit ihren spezifischen Berechtigungen zuweisen. Hierbei kann der KUNDE einem NUTZER auch mehrere Benutzerrollen gleichzeitig erteilen.

  • NUTZER bzw. STUDIERENDE NUTZER sind grundsätzlich alle durch den KUNDEN registrierte Benutzer der Plattform, die mit Standard-Rechten zur Nutzung von VIDEO2KNOW ausgestattet sind. Diese haben ausschließlich die Berechtigung individuell freigeschaltete Videos zu betrachten.
  • ORGANISATIONS-MANAGER Der ORGANISATIONS-MANAGER ist ein NUTZER, dem zusätzliche, erweiterte Funktionen zur Verfügung stehen, z.B. das Anlegen und Administrieren der Nutzerkonten der einfachen NUTZER. ORGANISATIONS-MANAGER sind berechtigt im Umfang des gebuchten Pakets weitere NUTZER des KUNDEN anzulegen und diesen Benutzerrollen zuzuweisen. Zudem können diese das Design und die Firmenbezeichnung an-passen. Der erste ORGANISATIONSMANAGER wird durch EUROBASE im Rahmen der Freischaltung des KUNDEN erstellt. Der KUNDE erhält eine Mail mit Registrierungslink und vervollständigt dann selbständig seine Organisationsdaten.
  • MEDIA-MANAGER Der MEDIA-MANAGER wird vom ORGANISATIONS-MANAGER ernannt. Nur NUTZER mit der Benutzerrolle MEDIAMANAGER haben das Recht Videos auf der Plattform hochzuladen und zu entfernen.
  • THEMENMANAGER Der THEMEN-MANAGER kann den NUTZERN die Berechtigung erteilen einzeln hochgeladenen Videos anschauen zu dürfen. Er kann zu diesem Zweck die bereits durch den MEDIAMANAGER hochgeladenen Videos den einzelnen NUTZERN zuweisen. Er kann die Berechtigung aber auch entziehen.
  • REPORTING-MANAGER Der REPORTING-MANAGER kann einen NUTZER-Report abrufen. Dieser gibt Auskunft darüber, ob die NUTZER ihre Lektionen (Videos) zum Pflichttermin betrachtet haben oder nicht. Außerdem enthält er die Information, ob ein NUTZER den optionalen Wissenstest zu einer Lektion erfolgreich absolviert hat oder nicht. Der ebenfalls verfügbare LEKTIONS-Report gibt hingegen Auskunft darüber, welche Lektion wie häufig aufgerufen wurde.

3.4. Das Zugriffsrecht eines NUTZERS ist während eines Login-Vorgangs zeitlich nicht beschränkt. Es ist jedoch möglich, dass der Zugang zu VIDEO2KNOW durch EUROBASE bei längerer Nichtaktivität des NUTZERS oder bei Wartungsarbeiten abgemeldet wird. Ein sofortiger Login nach entsprechender Abmeldung ist möglich.

3.5. Es ist dem KUNDEN untersagt Sammelzugänge zu VIDEO2KNOW anzulegen. Die Nutzung erfolgt personalisiert durch jeweils vom ORGANISATIONSMANAGER angelegte NUTZER. EUROBASE ist berechtigt, verdächtige NUTZERKONTEN ohne vorherige Ankündigung zu deaktivieren.

4. Leistungsumfang / Verfügbarkeit

4.1. EUROBASE stellt VIDEO2KNOW 24 Stunden täglich an 7 Tagen der Woche zur Verfügung und bemüht sich um eine größtmögliche Verfügbarkeit von VIDEO2KNOW, kann diese bei kostenfreien Zugängen aber nicht garantieren und verpflichtet sich bei einem kostenfreien Zugang daher nicht zu einer bestimmten Verfügbarkeit im Jahresmittel oder zu bestimmten Zeiten. Der technische Umfang der kostenlosen Testzugänge richtet sich nach den jeweils für die Testzugänge angeführten Angaben. Dem KUNDEN muss auch bei Buchung eines kosten-pflichtigen Zugangs bewusst sein, dass aus technischen Gründen kein Anspruch auf eine 100% Verfügbarkeit von VIDEO2KNOW zu bestimmten Zeiten entsteht. Die bei kostenpflichtigen Zugängen geschuldete Verfügbarkeit beträgt 98% im Jahresmittel. Maßgeblich ist die Verfügbarkeit von VIDEO2KNOW am Übergabepunkt des Rechenzentrums von EUROBASE zum Internet.

4.2. EUROBASE behält sich das Recht vor, Leistungen in Bezug auf VIDEO2KNOW zeitweise einzuschränken, wenn dies im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, die Sicherheit oder Integrität der Server von VIDEO2KNOW oder zur Durchführung technischer Maßnahmen erforderlich ist. Gleiches gilt, wenn die Einschränkung der ordnungsge-mäßen oder verbesserten Erbringung der Leistungen dient. EUROBASE berücksichtigt in diesen Fällen die be-rechtigten Interessen des KUNDEN, beispielsweise durch vorherige Information der NUTZER.

4.3. Durch Wartungsarbeiten, Weiterentwicklung oder Störungen von VIDEO2KNOW können die Nutzungsmöglichkeiten auch im Rahmen kostenpflichtiger Zugänge zeitweise eingeschränkt oder zeitweise unterbrochen werden. Dadurch kann es unter Umständen auch zu Datenverlusten kommen. Dem KUNDEN obliegt es, eine ordnungsgemäße Sicherung der in VIDEO2KNOW von ihm und den seiner NUTZER verarbeiteten, bzw. gespeicherten Daten vorzunehmen, insbesondere seiner EIGENEN INHALTE und der Nutzerinformationen. EUROBASE wird aus Datenschutzgründen keine externe Datensicherung der Daten der NUTZER vornehmen, d.h. außerhalb des Rechenzentrums, auch nicht bei kostenpflichtigen Zugängen.

4.4. Es besteht auch bei kostenpflichtigen Zugängen kein Anspruch des KUNDEN auf Support durch EUROBASE. Für den Erhalt von Supportleistungen durch EUROBASE ist eine gesonderte Beauftragung von EUROBASE notwendig.

4.5. EUROBASE ist unter Beachtung billigen Ermessens berechtigt, zur Erfüllung vertraglichen Verpflichtungen aus dem diesen AGB zu Grunde liegenden Vertragsverhältnis externe Dienstleister einzuschalten, ohne dass dies der Zustimmung des KUNDEN bedarf. Soweit hiervon personenbezogene Daten des KUNDEN oder seiner NUTZER betroffen sind, gelten die Regelungen in Ziffer 10.

4.6. Ziffer 7 dieser Nutzungsbedingungen („Haftung“) bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.

5. Rechte und Pflichten des KUNDEN

5.1. Mit Abschluss eines Nutzungsvertrages bzgl. VIDEO2KNOW erhält der KUNDE – zu eigenen Zwecken – gemäß den nachfolgenden Regelungen – unter der Bedingung der Zahlung der geschuldeten und fälligen Vergütung – das einfache, nicht ausschließliche, nicht übertragbare, auf die Dauer des Vertragsverhältnisses begrenzte Recht zur Nutzung der gebuchten Leistungen und Zusatzleistungen (Ergänzungen) von VIDEO2KNOW für sich und für die vertraglich festgelegten berechtigten NUTZER.

5.2. Der KUNDE ist verpflichtet, die eigenen NUTZER dazu zu verpflichten, VIDEO2KNOW nur zu eigenen Zwecken nach Maßgabe in diesen Nutzungsbedingungen festgelegten Rechte und Pflichten des KUNDEN zu nutzen.

5.3. Das Recht zur Unterlizenzierung von VIDE2KNOW in Form der Übertragung der Nutzungsrechte auf Dritte ist ausgeschlossen. Bearbeitungsrechte des KUNDEN oder seiner NUTZER hinsichtlich VIDEO2KNOW bestehen nicht.

5.4. Nutzungsrechte, die aufgrund gesetzlicher Lizenzen – insbesondere nach Maßgabe der §§ 53, 55a, 87c und 87e UrhG – wahrgenommen werden dürfen bleiben von diesen AGB und weitergehenden Vereinbarungen unberührt.

5.5. Soweit dem KUNDEN von EUROBASE eine White-Label-Lizenz erteilt wurde, ist der KUNDE berechtigt, VIDEO2KNOW unter seinen eigenen Geschäftszeichen / Marken auf einer eigenen Domain gem. den weiterge-henden Vereinbarungen zu nutzen. Hierbei tritt der KUNDE als Seitenbetreiber i.S.d. Medienrechts auf und ist allein Verantwortlicher i.S.d. Presserechts für alle von ihm zugänglich gemachten EIGENEN INHALTE. Der KUNDE hat EUROBASE in diesem Fall alle erforderlichen Rechtstexte für die Nutzung von VIDEO2KNOW zur Verfügung zu stellen.

5.6. Der Zugang zu VIDEO2KNOW erfolgt für den KUNDEN über ein Nutzerkonto gem. Ziffer 1, bestehend aus einer Zugangskennung und einem Passwort.

5.7. Der KUNDE ist verpflichtet, die bei der Online-Registrierung abgefragten Angaben zur Zugangskennung wahr-heitsgemäß einzugeben und EUROBASE Änderungen dieser Angaben unverzüglich mitzuteilen.

5.8. Dem KUNDEN obliegt es, die bei der Registrierung in VIDEO2KNOW hinterlegte E-Mail-Adresse regelmäßig abzurufen und auch beim Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass die von EUROBASE versendeten E-Mails zur Kenntnis genommen werden können.

5.9. Der KUNDE ist verpflichtet, EUROBASE einen vermuteten Missbrauch seiner Zugangsdaten oder der Zugangsdaten eines NUTZERS zu VIDEO2KNOW unverzüglich per E-Mail anzuzeigen, um eine Sperrung des jeweiligen Zugangs zu VIDEO2KNOW zu veranlassen. Der KUNDE haftet auch für Dritte, die befugt oder unbefugt Leistun-gen über sein Benutzerkonto nutzen oder genutzt haben. Dies gilt nicht, wenn der KUNDE eine unbefugte Nutzung nicht zu vertreten hat. Dem KUNDEN obliegt der Nachweis, dass er eine solche Nutzung nicht zu vertreten hat.

5.10. Wenn Aktivitäten eines NUTZERS darauf abzielen, VIDEO2KNOW funktionsuntauglich zu machen oder die Nutzung von VIDEO2KNOW zu erschweren, behält sich EUROBASE eine zivil- und strafrechtliche Verfolgung vor. Insbesondere Maßnahmen, welche die physikalische oder logische Struktur von VIDEO2KNOW negativ beeinflussen können und/oder zu einer ungewöhnlich hohen Auslastung der Strukturen von VIDEO2KNOW führen können, sind untersagt. Der KUNDE hat seine NUTZER hierüber zu informieren.

5.11. Es obliegt dem KUNDEN, die auf seiner Seite erforderlichen technischen Voraussetzungen für die Nutzung von VIDEO2KNOW vorzuhalten. EUROBASE unterrichtet den KUNDEN über die insoweit erforderlichen technischen Voraussetzungen. Der KUNDE ist zur Einhaltung der üblichen Sicherungsmaßnahmen verpflichtet. Er obliegt ihm, eine zusätzliche regelmäßige Datensicherung der durch den MEDIAMANAGER hochgeladenen Videoinhalte vorzunehmen und eine aktuelle Software zum Schutz vor Computerviren einzusetzen.

5.12. Der KUNDE verpflichtet sich, VIDEO2KNOW auch in sonstiger Weise nicht missbräuchlich zu nutzen, insbeson-dere in Zusammenhang mit VIDEO2KNOW:  keine Eingriffe in Telekommunikationsnetze vorzunehmen,  keine nationalen oder internationalen Schutzrechte (z. B. Urheberrechte, Markenrechte) zu verletzen,  nicht gegen strafrechtliche Vorschriften zu verstoßen, insbesondere §§ 184 ff. StGB (Verbreitung pornogra-phischer Schriften), §§ 86 f. StGB (Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen), § 111 StGB (Öffentliche Aufforderung zu Straftaten), § 126 StGB (Androhung von Straftaten), § 129a Abs. 3 StGB (Werbung für eine terroristische Vereinigung), § 130 StGB (Volksverhetzung), § 130 a StGB (Anleitung zu Straftaten), § 131 StGB (Gewaltdarstellung), § 201a StGB (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen) sowie nicht gegen Vorschriften zum Schutze der Jugend zu verstoßen und keine Inhalte zu übermitteln oder darauf hinzuweisen, die ehrverletzende Äußerungen oder sonstige rechts- und sittenwidrige Inhalte enthalten.  rechtswidrige und/oder gem. den vorstehenden Regelungen unerwünschte Inhalte mittels VIDEO2KNOW zu verbreiten.

5.13. Dem KUNDEN ist das Entfernen und/oder Verändern von Urheberrechtshinweisen und/oder Markenbezeichnungen und/oder sonstigen Angaben bzgl. VIDEO2KNOW untersagt, es sei denn er hat eine White-Label-Lösung gebucht.

5.14. Der KUNDE ist verpflichtet, EUROBASE unverzüglich über eine Nichtverfügbarkeit von VIDEO2KNOW per E-Mail an die E-Mail-Adresse info@video2know.com unter Angabe weitergehender Informationen über die aufgetrete-nen Probleme in Textform zu unterrichten.

5.15. Der KUNDE ist nicht berechtigt, VIDEO2KNOW oder einzelne Seiten oder Zusatzleistungen von VIDEO2KNOW mittels eigener, nicht von VIDEO2KNOW signierter Hyperlinks in einem Teilfenster (Frame oder iFrame) einzu-binden und/oder darzustellen. Darüber hinaus ist der KUNDE nicht berechtigt, Daten von VIDEO2KNOW mittels technischer Hilfsmittel (bspw. Crawler, Spider etc.) zu kopieren (sog. Screenscraping) und weiterzuverarbeiten. EUROBASE ist berechtigt, technische Maßnahmen zu treffen, durch die eine Nutzung über den vertraglich zulässigen Umfang hinaus verhindert wird, insbesondere entsprechende Zugangssperren zu installieren.

5.16. Soweit EUROBASE Sicherheitsmechanismen eingerichtet hat, um Inhalte vor unberechtigtem Zugriff, Download oder Vervielfältigung zu schützen, ist dem KUNDEN untersagt, diese Sicherheitsmechanismen zu umgehen o-der Vorrichtungen einzusetzen oder zu nutzen, die diese Sicherheitsmechanismen unwirksam machen oder sonst umgehen. Es ist insbesondere unzulässig, Webcrawler-, Spider-Programme, Metasuchmaschinen, Video-downloader oder vergleichbare Technologien einzusetzen, die automatisiert Inhalte aus VIDEO2KNOW abrufen. Bei einer missbräuchlichen Nutzung ist EUROBASE berechtigt, den Zugang des betroffenen KUNDEN und sei-ner NUTZER zu VIDEO2KNOW sofort zu sperren. Weitere Rechte und Ansprüche von EUROBASE gegen den KUNDEN, insbesondere das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund sowie Ansprüche auf Schadensersatz bleiben unberührt.

6. EIGENE INHALTE / Rechteübertragung

6.1. Soweit KUNDEN Speicherplatz im Rahmen von VIDEO2KNOW für eigene Inhalte (EIGENE INHALTE) nutzen dürfen, ist der KUNDE ausschließlich verantwortlich für diese EIGENEN INHALTE.

6.2. Dem KUNDEN ist es untersagt, EIGENE INHALTE in VIDEO2KNOW einzustellen, die rechtswidrig, verleumderisch, ehrenrührig, bedrohlich, extremistisch, pornographisch, pädophil, revisionistisch (Leugnen der Existenz des Holocaust), belästigend, hasserfüllt, rassistisch, fremdenfeindlich, gewaltverherrlichend und/oder religiös bzw. ethnisch beleidigend sind und/oder die eine Marke und/oder ein sonstiges Schutzrecht eines Dritten herab-setzt bzw. verletzt.

6.3. Indem der KUNDE urheberrechtlich oder sonst rechtlich geschützte EIGENE INHALTE in VIDEO2KNOW hoch-lädt, räumt er EUROBASE unentgeltlich alle notwendigen, nicht ausschließlichen, weltweiten und zeitlich unbefristeten Rechte ein, die von ihm eingestellten Videos ausschließlich zum Zweck der Erbringung und zum Betrieb von VIDEO2KNOW und lediglich in dem dafür nötigen Umfang zu nutzen sowie Dritten entsprechende Unterlizenzen einzuräumen. Damit die EUROBASE die Inhalte für die Firmen bereitstellen kann, müssen die hochgeladenen Videos von EUROBASE gespeichert und auf Servern gehostet werden. Das Nutzungsrecht von EUROBASE an EIGENEN INHALTEN des KUNDEN umfasst daher insbesondere das Recht, die EIGENEN INHALTE technisch zu vervielfältigen und zu speichern. Der KUNDE behält ansonsten alle Rechte sowie alle be-stehenden gewerblichen Schutzrechte an den in VIDEO2KNOW eingestellten EIGENEN INHALTEN.

6.4. Das Speichern bzw. das Hochladen von EIGENEN INHALTEN durch den KUNDEN ist untersagt, soweit hier-durch berufsrechtliche Verschwiegenheitsverpflichtungen oder datenschutzrechtliche Regelungen verletzt wer-den. Es obliegt alleine dem KUNDEN dafür zu sorgen, dass die berufsrechtlichen und datenschutzrechtlichen Regelungen bei der Nutzung von VIDEO2KNOW eingehalten werden.

6.5. Mit dem Hochladen von EIGENEN INHALTEN bestätigt der KUNDE, dass diese nicht von Urheberrechten, Handelsgeheimnissen oder Eigentumsrechten bzw. Schutzrechten Dritter geschützt sind und diese keine unerwünschten oder verbotenen Inhalte gem. den vorstehenden Regelungen beinhalten.

6.6. EUROBASE wird die hochgeladenen EIGENEN INHALTE nicht ohne gesonderte und ausdrückliche Einwilligung des KUNDEN öffentlich zugänglich machen.

6.7. EUROBASE behält sich das Recht vor, vom KUNDEN hochgeladene EIGENE INHALTE, die gegen die vorstehenden Bestimmungen verstoßen, ohne vorherige Bekanntgabe nach billigem Ermessen auszusortieren und nicht im Rahmen von VIDEO2KNOW bereitzuhalten sowie ggf. ohne Mitteilung bzw. Angabe von Gründen zu lö-schen.

6.8. Die Nutzung der zur Verfügung gestellten Funktionen von VIDEO2KNOW ist missbräuchlich und kann zur Sperrung von Nutzerkonten, des KUNDEN und zur Kündigung des Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund führen, soweit die Nutzung von VIDEO2KNOW keinen Bezug zum Zweck von VIDEO2KNOW aufweist, z.B. sofern das Portal zum Führen von Personalakten oder zur Verlagerung des Dokumentenmanagementsystems des KUNDEN in VIDEO2KNOW missbraucht wird.

6.9. Der KUNDE haftet gegenüber EUROBASE für Schäden, die EUROBASE durch Verstöße gegen seine, sich aus den aus diesen Nutzungsbedingungen und dem zu Grunde liegenden Vertragsverhältnis ergebenden Pflichten entstehen und stellt EUROBASE von diesbezüglichen Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern hin frei. Dies gilt nicht, wenn er den Verstoß nicht zu vertreten hat. Dem KUNDE obliegt der Nachweis, dass er den Verstoß nicht zu vertreten hat.

7. Haftung von EUROBASE

7.1. Die Verantwortung von EUROBASE erstreckt sich nur auf VIDEO2KNOW, nicht aber auf die IT-Systeme des KUNDEN, die Datenübertragungsleitungen jenseits des Rechenzentrums von EUROBASE sowie die EIGENEN INHALTE des KUNDEN.

7.2. Die Ansprüche des KUNDEN auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen gegen EUROBASE richten sich ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Anspruchs nach den nachfolgenden Bestimmungen.

7.3. Die Haftung von EUROBASE ist – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen, es sei denn, die Schadensursache beruht auf Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit von EUROBASE oder den Mitarbeitern, Vertretern oder Erfüllungsgehilfen von EUROBASE. Soweit die Haftung von EUROBASE ausgeschlossen oder be-schränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern oder Erfüllungsgehilfen von EUROBASE.

7.4. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen, grob fahrlässigen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch EUROBASE oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von EUROBASE beruhen, haftet EUROBASE – unabhängig von den vorstehenden Bestimmungen – gemäß den gesetzlichen Regelungen.

7.5. Die Haftung von EUROBASE nach dem Produkthaftungsgesetz (§ 14 ProdHG) bleibt ebenfalls unberührt.

7.6. Sofern EUROBASE zumindest fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, also eine Pflicht, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (wesentliche Vertragspflicht bzw. Kardinalpflicht), beschränkt sich die Haftung von EUROBASE auf den typischerweise entstehenden Schaden, mithin auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertrages typischerweise gerechnet werden muss. Eine wesentliche Vertrags- oder Kardinalpflicht in diesem Sinne ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der KUNDE regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

7.7. Es obliegt dem KUNDEN, alle von ihm in VIDEO2KNOW eingestellte eigenen Inhalte regelmäßig zu sichern. EUROBASE haftet für Datenverlust, eingeschleppte Viren oder unbefugten Datenzugriff nur im Rahmen der vor-stehenden Bedingungen.

8. Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen

8.1. Kostenpflichtige Zugänge zu VIDEO2KNOW haben je nach abgeschlossenem Tarif eine Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr bzw. einem Monat. Nähere Informationen ergeben sich aus dem konkreten Angebot.

8.2. Die Vertragslaufzeit beginnt jeweils mit Zusendung der Login-Daten des ORGANISATIONSMANAGERS an den KUNDEN.

8.3. Das Vertragsverhältnis kann bei Jahresverträgen durch den KUNDEN oder EUROBASE mit einer Frist von acht Wochen zum Vertragsende gekündigt werden. Bei monatlichen Verträgen kann das Vertragsverhältnis durch den KUNDEN oder EUROBASE mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.

8.4. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich die Laufzeit bei einem Jahresvertrag jeweils um ein weite-res Jahr und bei einem Monatsvertrag um einen weiteren Monat.

8.5. Das Hinzubuchen von Leistungsoptionen mit Leistungsdauer von 1 Jahr, verlängert den Vertrag ebenfalls um ein weiteres Jahr.

8.6. Kündigungserklärungen bedürfen der Textform.

8.7. Teilkündigungen, d.h. Kündigungen einzelner kostenpflichtiger Zusatzleistungen sind zulässig.

8.8. Das Recht von EUROBASE und des KUNDEN zur fristlosen Kündigung des Nutzungsvertrages aus wichtigem Grund bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.

8.9. Nach Vertragsende erhält der KUNDE 4 Wochen Zeit, die von ihm hochgeladenen EIGENEN INHALTE zu sichern. EUROBASE wird nach vorheriger Information des KUNDEN in Textform und nach entsprechender Fristsetzung, die verbleibenden EIGENEN INHALTE des KUNDEN dauerhaft löschen.

9. Zahlarten und Rechnungsstellung

9.1. Die Abrechnung erfolgt bei einem Monatsvertrag für den aktuellen Monat im Voraus, bei einem Jahresvertrag für das aktuelle Jahr im Voraus.

9.2. Alle Preisangaben verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

9.3. Alle Rechnungen sind sofort nach Erhalt fällig und zahlbar ohne Skonto und sonstige Abzüge.

9.4. Die Zahlung hat durch Banküberweisung auf das Geschäftskonto von EUROBASE oder durch SEPA-Lastschrift zu erfolgen.

9.5. Bei Verzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere ist EUROBASE berechtigt, die Nutzung von VIDEO2KNOW für die Dauer des Zahlungsverzuges einzuschränken.

10. Datensicherheit und Datenschutz

10.1. EUROBASE ergreift alle technischen und organisatorischen Maßnahmen, die erforderlich sind, um die Sicherheit der Daten der NUTZER von VIDEO2KNOW zu gewährleisten. Ergänzend wird auf die Regelung in Ziffer 7.7 verwiesen.

10.2. Für die Nutzung von VIDEO2KNOW wird ergänzend auf die Datenschutzerklärung von VIDEO2KNOW verwiesen.

10.3. EUROBASE behält sich das Recht vor, nicht personenbezogene (anonymisierte) Daten der NUTZER zu erheben, zu verarbeiten und zu speichern.

10.4. Soweit die KUNDEN personenbezogene Daten (z.B. Mitarbeiterstrukturen) als eigene Inhalte auf VIDEO2KNOW speichern, verweist EUROBASE auf den Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung, der bei EUROBASE angefordert werden kann. Der KUNDE kann diesen nach Erhalt unterzeichnet an EUROBASE per Briefpost übersenden. Der KUNDE versichert, dass er nur personenbezogene Daten in VIDEO2KNOW speichert, bzgl. deren Verarbeitung er ein berechtigtes Interesse gem. Art. 6 Abs.1 S.1 lit.f DSGVO besitzt.

11. Änderung der Nutzungsbedingungen / Vertragstextspeicherung

11.1. Der Text dieser Nutzungsbedingungen wird von EUROBASE gespeichert. Eine Abschrift dieser Nutzungs- und Lizenzbedingungen wird dem KUNDEN auf Verlangen gesondert per E-Mail zugesendet. Diese Nutzungs- und Lizenzbedingungen können auch auf der Homepage von VIDEO2KNOW abgerufen und ausgedruckt werden.

11.2. EUROBASE behält sich das Recht vor, diese Nutzungsbedingungen zukünftig zu ändern, soweit dies den KUNDEN unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen von EUROBASE zumutbar ist. EUROBASE wird dem KUNDEN unter seiner in seinem Kundenkonto hinterlegten E-Mail-Adresse mindestens 3 Monate vorher über die bevorstehenden Änderungen informieren. Dem KUNDEN steht dann ggf. ein Sonderkündigungsrecht zu, auf das er explizit hingewiesen wird.

11.1. Für den Fall, dass der KUNDE keine frist- und formgerechte Kündigung erklären, gilt die weitere Nutzung von VIDEO2KNOW durch die NUTZER des KUNDEN – nach Ende der zum Zeitpunkt der Ankündigung der Änderungen – als Annahme der geänderten AGB durch den KUNDEN, sofern EUROBASE den KUNDEN in der Mitteilung der Änderungen ausdrücklich auf diese Folge hingewiesen hat.

11.2. EUROBASE behält sich das Recht vor, das Nutzungsverhältnis mit dem KUNDEN ohne Angabe von Gründen nach Ablauf einer Frist von 30 Kalendertagen zu beenden, falls dieser die neuen Nutzungsbedingungen nicht innerhalb dieser zuvor ausgesprochenen Frist akzeptiert.

12. Schlussbestimmungen

12.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

12.2. Ist der KUNDE Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag in Trier, Deutschland.

12.3. Dasselbe gilt, wenn der KUNDE Unternehmer ist und keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis von EUROBASE, auch ein Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.